Hinweisgebersystem des WLSB

Seit 17.12.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz auch für Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten. Die Bundesregierung setzt mit diesem Gesetz um
• die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union ((EU) 2019 / 1937, (EU) 2020 / 1503)
• die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Ziel der Richtlinie ist die Meldung von Missständen ohne Angst vor Repressionen „in einem geschäftlichen Zusammenhang“ zu ermöglichen.

 

Meldung von Hinweisen

Für konkrete Hinweise auf Regelverstöße im Zusammenhang mit dem WLSB stehen mit dem internen und dem externen Meldeweg zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Kontakt der internen Meldestelle

Degen Deicke Wagner GmbH
Ombudsmann Dr. Thomas A. Degen
Alexanderstr. 8A
70184 Stuttgart
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 711 255404-77
Mobil: +49 171 3384453{/slider}

Die externe Meldestelle des Bundes ist das Bundesamt für Justiz (BfJ).

 

Weitere Informationen

Wer ist hinweisgebende Person

Zuständigkeiten der Meldestellen (an die interne oder externe Meldestelle)

Wie kann ich Verstöße melden (an die interne oder externe Meldestelle)

Offieller Partner des WLSB

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