Verbesserungen bei der Sportstättenbauförderung für Vereine
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Verbesserungen bei der Sportstättenbauförderung für Vereine

Die Richtlinien für den Bau und die Sanierung von Vereinssportanlagen wurden zum 1. Januar 2024 in einigen wesentlichen Punkten angepasst. Dies basiert darauf, dass Anfang 2021 zwischen der Landesregierung und dem Sport in Baden-Württemberg der aktuelle Solidarpakt Sport IV abgeschlossen wurde, der die Förderung des Sports für die Jahre 2022 bis 2026 festlegt. Darin wurden unter anderem einmalig Sondermittel in Höhe von 40 Millionen Euro zum Abbau des bestehenden Antragsstaus vereinbart. Eine Wartefrist bis zur Bewilligung von zwei bis drei Jahren war bislang leider normal und bei größeren Vorhaben wurde der Zuschuss über zwei oder drei Jahre verteilt ausbezahlt. Dieses Problem konnte durch Sonderzuschüsse gelöst werden. Beantragte Mittel können nun wieder zeitnah bewilligt werden.

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