Ab dem 1. Januar 2024 gilt ein höherer Mindestlohn
© studio v-zwoelf / stock.adobe.com

Ab dem 1. Januar 2024 gilt ein höherer Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2024 können sich wieder viele Arbeitnehmer*innen über mehr Lohn beziehungsweise mehr Netto vom Brutto freuen. Das gilt auch für alle Beschäftigten der Sportvereine. Denn der gesetzliche Mindestlohn beträgt nun 12,41 Euro brutto pro Stunde. Die Minijob-Grenze steigt dementsprechend von bisher 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Und im Midijob gibt es beim Verdienst eine untere Grenze von 538,01 Euro, die obere Grenze von 2.000 Euro im Monat bleibt bestehen.

Der Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums hilft herauszufinden, ob und wieweit ein Gehalt dem Mindestlohn entspricht, darüber oder darunterliegt und wie hoch der Stundenlohn ist.

Mehr Informationen finden Sie in der WLSB-Infothek.

Offieller Partner des WLSB

OFFIZIELLE Partner des WLSB

OFFIZIELLE Partner des WLSB

OFFIZIELLE Berater des WLSB

OFFIZIELLE Berater des WLSB

Offieller Berater des WLSB