Auch Sportvereine profitieren von Energiepreisbremse
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Auch Sportvereine profitieren von Energiepreisbremse

Dass die Energiekrise auch die Sportvereine belastet, ist spätestens seit der Veröffentlichung der Umfrageergebnisse des DOSB belegt. Umso wichtiger ist es, dass die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen vom 2. November auch für die Sportvereine gelten. Dies hat die Sportministerkonferenz der Länder am 3. November bestätigt.

„Die Sportministerkonferenz begrüßt grundsätzlich den aktuellen Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 2. November zur Energiepreisbremse, mit dem ausdrücklich auch Vereine, und damit auch Sportvereine, ebenso wie Privathaushalte durch die vorgesehene Gaspreisbremse entlastet werden sollen“, erklärt die Ministerpräsidentenkonferenz in einem Statement. Auch die Strompreisbremse soll laut dem Statement für die Sportvereine gelten.

Konkret wurde beschlossen, dass bei Gas nicht mehr als zwölf Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden muss, bei Fernwärme liegt der Deckel bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Strompreis wird auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Die Gaspreisbremse soll zum 1. März 2023 eingeführt werden, eine Rückwirkung zum 1. Februar wird angestrebt. Beim Strom soll die Bremse vom 1. Januar 2023 an gelten; beide sollen bis April 2024 laufen.

Die Deckelung gilt allerdings nicht uneingeschränkt: Der Staat subventioniert Gas nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Das soll auch einen Anreiz zum Energiesparen liefern. Die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt.

Der Strompreis wird nach einem ähnlichem Prinzip gedeckelt. Hier orientiert sich die Entlastung an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde.

 

 

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