Geflüchtete: WLSB-Unterstützung für Mitglieder
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Geflüchtete: WLSB-Unterstützung für Mitglieder

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die größte innereuropäische Flüchtlingswelle seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Mehr als drei Millionen Ukrainer und vor allem Ukrainerinnen mit Kindern haben seit dem 24. Februar, dem Beginn der Kämpfe, ihr Land verlassen. Mindestens 225.000 Geflüchtete sind in Deutschland angekommen, etwa 7000 in Baden-Württemberg (Stand: 22. März 2022)  Die Dauer der militärischen Auseinandersetzung und somit das Ausmaß der Flüchtlingswelle sind bislang jedoch nicht verlässlich vorhersehbar.

Aufgrund der Erfahrungen aus den Jahren 2015 und 2016, als binnen kürzester Zeit Hundertausende Menschen aus Syrien, Afghanistan, Irak und weiteren Ländern nach Deutschland flüchteten, konnte der WLSB schnell ein umfangreiches Informations- und Maßnahmenpaket auf den Weg bringen. Das Ziel: Den Sport und die Sportvereine in Württemberg zu unterstützen und in die Lage zu versetzen, den aus der Ukraine geflüchteten Menschen humanitäre Hilfe zukommen zu lassen und sie mit Sport- und Bewegungsangeboten versorgen zu können.

So schnell und unbürokratisch, wie die Sportvereine helfen, sollten auch diese seitens des Landes jetzt unterstützt werden. WLSB-Präsident Andreas Felchle: "Unsere Landesregierung hat dankenswerterweise finanzielle Unterstützung für Flüchtlingsangebote durch Sportvereine in Aussicht gestellt. Wir werden sie in Anspruch nehmen."

Das Informations- und Maßnahmenpaket des WLSB:

Förderung „Sport mit Geflüchteten“: Der WLSB setzt sich für eine zügige Wiederaufnahme der unbürokratischen Landesförderung von Vereinssportangeboten für Geflüchtete ein. Schon 2015/16 konnten mit dieser Unterstützung das ehrenamtliche Engagement und zahlreiche Aktivitäten und Maßnahmen der Sportvereine finanziell unterstützt werden.
Nach den traumatischen Kriegs- und Fluchterfahrungen ist es jetzt wichtig, dass Eltern und Kinder sich am neuen (hoffentlich vorübergehenden) Zuhause schnell zurecht und Anschluss finden, sich sicher und willkommen fühlen. Sport im Verein kann dazu einen maßgeblichen Beitrag leisten. Eine finanzielle Unterstützung der Sportvereine durch das Land (etwa für extra Räume, zusätzliche Angebote etc.) wäre eine hilfreiche Anschubhilfe und ein Stück weit auch eine Dankes- und Solidaritätsbekundung an diejenigen, die sich bereits engagieren.

Bundesprogramm „Integration durch Sport“: Finanzielle Förderung für Angebote für Geflüchteten ist auch mit Mitteln aus dem Bundesprogramm IdS möglich. Eine Förderung ist im Rahmen des vorhandenen Förderverfahrens mit entsprechender Antragstellung und Nachweisführung möglich. Informationen und Beratung hierzu gibt es beim WLSB, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Der WLSB bemüht sich um einen möglichst flexiblen Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel und berät seine Mitgliedsorganisationen dazu gerne.

Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz von Geflüchteten bei der Teilnahme an Sportangeboten von Vereinen wird über die ARAG-Sportversicherung und den Zusatzvertrag der Sportbünde in Baden-Württemberg gewährleistet.

Infoabende zu Sport, Integration und Geflüchteten: Der WLSB informiert im März und April an drei Abenden über Unterstützungsmöglichkeiten bei einem Engagement für geflüchtete Personen im Sportverein. Dabei werden sowohl Themen wie Versicherung und Mitgliedschaft angesprochen als auch darüber informiert, welche finanzielle Unterstützung Sportvereine erhalten können und welche Chancen Integrationsengagement ganz allgemein im Verein bietet.
Termine: Dienstag, 29.03.2022 | Mittwoch, 06.04.2022 | Donnerstag, 28.04.2022
Die Infoabende finden jeweils von 19.00 bis 20.00 Uhr Online via zoom statt. Eine Anmeldung ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich.

Offene Sportstätten: Zusammen mit dem Landessportverband und den badischen Sportbünden hat sich der WLSB dafür ausgesprochen, dass möglichst keine Sporthallen in Unterkünfte für Geflüchtete „umgewidmet“ werden. Wenn Sportvereine gerade in dieser schwierigen Zeit ihre sozialen und integrativen Qualitäten einbringen sollen, brauchen sie den Platz für Sport, und zwar drinnen wie draußen.

Mitgliedschaft und Beiträge: Für die Teilnahme an Vereinsangeboten ist es nicht zwingend notwendig, dass eine Person Vereinsmitglied ist und einen Beitrag bezahlt. Für die Teilnahme am Spielbetrieb oder das Erstellen eines Spielerpasses ist eine Mitgliedschaft in den meisten Fällen notwendig. Die Frage der Beitragsbefreiung oder -reduzierung für eine Mitgliedschaft muss in der Satzung oder Beitragsordnung geregelt sein. Ausführliche Informationsblätter zu diesen Themen hat der WLSB online zur Verfügung gestellt.

Humanitäre Hilfe: Steuerbegünstige Vereine und Verbände, deren Satzungszweck eigentlich die Flüchtlingshilfe nicht umfasst, können die Flüchtlinge aus der Ukraine finanziell unterstützen. Das geht allerdings nicht unmittelbar, sondern muss über einen anderen Verein oder Verband mit einem passenden Satzungszweck erfolgen.
Wie zahlreiche Sportvereine hat der WLSB zudem im SpOrt Stuttgart Hilfsgüter gesammelt und diese am 11. März zum Transport in die Ukraine übergeben.

Hinweis: Die im Text genannten Zahlen beziehen sich auf die registrierten Geflüchteten. Ukrainische Staatsbürger*innen können allerdings für Aufenthalte bis 90 Tage ohne Visum in die EU einreisen und sich im Schengen-Raum frei bewegen.

Fortlaufend ergänzte Informationen finden Sie in unserer Infothek

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