Am 23. Februar ist die neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Die Corona-Verordnung Sport wurde ebenfalls mit Wirkung zum 23. Februar angepasst. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz wurde für die einzelnen Stufen angepasst. Die Alarmstufe II entfällt. Zudem wurde eine Anpassung der Personenobergrenzen bei Veranstaltungen vorgenommen. In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht.
Mehr Informationen finden Sie in der WLSB-Infothek unter „Sportbetrieb“.