Fördermittel für Inklusion im und durch Sport

Mit finanziellen Mitteln des Landes unterstützt der WLSB den organisierten Sport in Württemberg bei der „Inklusion im und durch Sport“. Der WLSB fördert all diejenigen Mitgliedsorganisationen, die sich mit ihrer Arbeit für inklusive Maßnahmen im Sport einsetzen und das Thema nachhaltig angehen möchten. Dazu gehören neben inklusiven Sportangeboten auch Projekte und Veranstaltungen, die für das Thema „Inklusion im und durch Sport“ sensibilisieren – ganz nach dem Motto „Einfach machen!“ – und...

Die Sportstättenbauförderung des WLSB

Die Förderung des Sportstättenbaus gehört zu den Kernaufgaben des WLSB. Denn moderne und funktionsfähige Sportstätten sind Vorraussetzungen für ein hochwertiges Sportangebot und das wiederum ist die...

Die Sportgeräteförderung des WLSB

Viele Sportarten sind ohne Sportgeräte nicht durchführbar, ebenso braucht es geeignete Pflegegeräte, um Sportanlagen in optimalem Zustand zu halten. Der WLSB unterstützt die Sportvereine bei der...

Kooperation Kindergarten & Verein

Um Kinder im Vorschulalter zu lebenslangem  Bewegen und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der WLSB mit dem Sonderprojekt „Kooperation Kindergarten & Sportverein“ die Zusammenarbeit von...

Kooperation Schule & Verein

Um Kinder im Schulalter zu lebenslangem Bewegen, Sport und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der WLSB im Rahmen der Vereinsförderung des Landes Baden-Württemberg seit 1982 mit dem...

Sonderförderung Fachverband-Schule

Zusätzlich zur Förderung von Kooperationen von Vereinen mit Schulen gibts es ein Sonderprojekt, in dem Sportfachverbände für besondere Kooperationsprojekte ausgezeichnet werden. Fachverbände können...

 

Fragen und Antworten zur Förderung

Das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ hat das Ziel, Migrant*innen und sozial benachteiligte Menschen die Teilnahme und die Teilhabe am (Vereins-)Sport zu ermöglichen. Vereine werden in Ihrer Arbeit zur interkulturellen Öffnung unterstützt, Vereinsmitglieder / -verantwortliche geschult und unterrepräsentierte Gruppen durch Empowerment gestärkt.
Nach Antragseingang wird dieser überprüft, und bewertet. Anschließend erhalten die Antragsteller*innen eine Förderzu oder -absage. Die entstandenen Kosten für die beantragten Maßnahmen sind über ein Verwendungsnachweis zu belegen. Diese Unterlagen müssen bis spätestens 31. Oktober des Antragsjahres vollständig eingereicht werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Dezember. Bei einer Stützpunkvereinsförderung ist eine Zwischenabrechnung mit Abschlagszahlung im August möglich.

Anträge können bis zum 30. Juni des Antragsjahres gestellt werden. Zu beachten ist hierbei, dass eine Förderung spätestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn beim WLSB beantragt werden muss. Die Nachweisunterlagen müssen bis zum 31. Oktober des Antragsjahres vollständig eingereicht werden.

 Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, …) können gefördert werden, sofern Sie vorab durch den DOSB freigegeben wurden und einen Hinweis auf die Förderung enthalten.
Sollten Sie planen sich Ausgabe für die Öffentlichkeitsarbeit über die Förderung refinanzieren zu lassen, beachten Sie bitte die  pdf Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit (122 KB) und sprechen Sie vorab mit uns.

Sie haben einen Mikroprojektantrag oder Einzelmaßnahmenantrag gestellt? - Bitte geben Sie uns eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ihr Verein ist ein IdS-Stützpunktverein bitte geben Sie die Änderungen über eine Änderungsmitteilung über das DOSB-Förderportal ein.

Das DOSB-Förderportal ist eine Internetseite. Hierüber werden ab dem Antragsjahr 2024 sicher, komfortabel und transparent alle Stützpunktvereinsanträge und die für die Nachweisführung erforderlichen Sachberichte eingereicht. 

Für den Zugang ist eine Registrierung erforderlich. Eine Einladung hierfür erhalten Sie von Ihrem Landessportbund.

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