Landesjugendplan: Anpassungen zum Förderjahr 2022
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Landesjugendplan: Anpassungen zum Förderjahr 2022

Ab dem Förderjahr 2022 gilt eine neue Verwaltungsvorschrift, welche nun erneut angepasst wurde. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift wurden die Bezeichnungen für die einzelnen Zuschussgebiete angepasst. So heißen „Lehrgänge“ nun „Aus- und Fortbildungen von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen“ und die „praktischen Maßnahmen“ sind ab sofort unter dem Namen „Projekte mit Bildungscharakter“ zu finden.

Zu Beginn der Einführung der neuen Richtlinien wurde die Bezuschussung von Seminaren gestrichen. Nun sind diese als „Themenorientierte Bildungsmaßnahmen“ wieder förderfähig. Die Förderbedingungen ähneln dabei den Vorgaben für Aus- und Fortbildungen von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen, allerdings unterscheiden sich die Altersgrenzen beider Gebiete. Bei den Aus- und Fortbildungen müssen die Teilnehmenden mindestens 14 Jahre alt sein und es gibt keine Obergrenze. Für die themenorientierten Bildungsmaßnahmen gilt eine Altersuntergrenze von sechs und eine Altersobergrenze von 27 Jahren.

Eine weitere Anpassung des Landessportjugendplans betrifft die Qualifizierung von Betreuungspersonen für den Einsatz bei Jugenderholungsmaßnahmen. Diese muss mindestens einer 30-stündigen ehrenamtlichen Grundausbildung in der Kinder- und Jugendarbeit entsprechen. Zudem muss ein auf die Zielgruppe abgestimmter Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden. Für die Regelung gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023, damit Betreuungspersonen (nach) qualifiziert werden können.

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