Aus- und Fortbildungen von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen (Lehrgänge)

Mit dem Landesjugendplan können Aus- oder Fortbildungen, die Leiter*innen von Jugendgruppen oder sonstigen Leitungskräften der Jugendarbeit dienen, gefördert werden. Jugendgruppenleiter*innen sind dabei alle Personen, die in der Jugendarbeit tätig sind, unabhängig davon, ob sie eine Lizenz zum*zur Übungsleiter*in oder Jugendleiter*in besitzen bzw. in ihrem Verein ein Wahlamt innehaben. Aus dem Programm des Lehrgangs muss ersichtlich sein, dass eine Umsetzung der Lehrinhalte für die Jugendarbeit vor Ort erfolgt. Der Zuschuss wird als Festbetrag gewährt.

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • die Lehrgänge müssen jugendpflegerische oder staatspolitische Themen beinhalten und Schulungscharakter haben. Nicht gefördert werden Lehrgänge, die nur sportfachliche, religiöse, arbeitsrechtliche oder berufsständische Themen behandeln. Ebenso werden Sitzungen von Vereins- oder Verbandsgremien nicht gefördert.
  • die Lehrgänge müssen grundsätzlich in Baden-Württemberg stattfinden; Ausnahmeanträge müssen begründet gestellt werden; sie bedürfen einer Genehmigung.
  • die Teilnehmenden müssen mindestens 14 Jahre alt sind und aus Baden-Württemberg kommen.

Lehrgänge, die nur religiöse, arbeitsrechtliche und berufsständische Themen sowie Themen mit einseitiger parteipolitischer Zielsetzung behandeln, gelten nicht als Lehrgänge im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift. Gleiches gilt für vergleichbare Lehrgänge mit ausschließlich fachspezifischem Inhalt, die in anderen Förderprogrammen erfasst werden.

Tages- und Mehrtageslehrgänge
Lehrgänge werden mit bis zu vierzehn Tagen Dauer gefördert und sollen grundsätzlich in Baden-Württemberg stattfinden. Der volle Tagessatz wird bei mindestens fünf Stunden Programm, der halbe Tagessatz bei mindestens zweieinhalb Stunden Programm gewährt. Er beträgt bis zu 25,00 Euro pro teilnehmender Person und Tag.

Wichtiger Hinweis: Eine Beantragung im Vorfeld der Maßnahme ist nicht mehr erforderlich.

Der Verwendungsnachweis ist fristgemäß hochzuladen – bis spätestens sechs Wochen nach Durchführung!

Die Formulare zur Beantragung und Abrechnung finden Sie auf der neuen Online-Plattform oaseBW. Mehr Informationen
 

pdf Anleitung Aus- und Fortbildungen für oaseBW (463 KB)

 

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