Änderungen bei der Förderung der Jugendarbeit
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Änderungen bei der Förderung der Jugendarbeit

Der Landesjugendplan fördert eine große Zahl an Aktivitäten bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Zudem werden einzelne Anschaffungen in der Jugendarbeit finanziell unterstützt. Aufgrund der neuen Verwaltungsvorschrift, welche ursprünglich schon für 2021 geplant war, gelten für das Förderjahr 2022 neue Regeln. Allgemein gilt, dass Maßnahmen von einer Dauer von vier bis 21 Tagen bezuschusst werden und mindestens fünf Personen daran teilnehmen müssen.

 

 

Weitere Änderungen sind:

  • Der Betreuungsschlüssel wird auf 5 Kinder pro eine Betreuungsperson erhöht.
  • Betreuungspersonen müssen sich bis spätestens 31.12.2023 durch eine Juleica-Ausbildung oder gleichwertige Ausbildungen qualifizieren.
  • Der Zuschuss wird auf 25€ pro Tag und Betreuungsperson erhöht.
  • Für Zelte können keine Zuschüsse mehr beantragt werden.
  • Es werden nur noch Lehrgänge und keine Seminare mehr bezuschusst.
  • Projekttage können über den Landesjugendplan gefördert werden, bei einer Mindestdauer von 5 h. Zudem sind 50% der Gesamtkosten, maximal aber 5.000€, zuschussfähig.

 

Weitere Informationen zum Landesjugendplan finden Sie hier.

 

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