Angesichts sinkender Infektionszahlen hat das Land eine Änderung der Corona-Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit angekündigt. Demnach können Ferienlager, Ferienprogramme und ähnliche Angebote ab dem 01. Juli starten. Möglich wird das in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 sein. Auch Angebote mit Übernachtung im eigenen Haushalt werden in Bezug auf getestete, genesene oder geimpfte Beteiligte weiter geöffnet. Damit können Ferienlager und Ferienprogramme unter Beachtung von Hygieneregeln je nach Ausgestaltung und Infektionslage in Stufen von 60, 120, 240 und sogar bis zu 360 Teilnehmende und Betreuungskräfte stattfinden.
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