Kinder- und Jugendtrainer*innen sind impfberechtigt
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Kinder- und Jugendtrainer*innen sind impfberechtigt

Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe werden seit dem 17. Mai in Baden-Württemberg in der Impfreihenfolge prioritär behandelt. Sie können sich damit bereits jetzt um einen Termin in einem der Impfzentren bemühen.

Zur Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der Impfreihenfolge des Landes gehören auf alle Fälle alle Mitarbeiter*innen, die in den Sommerferien Kinder- und Jugendfreizeiten betreuen. Ferner umfasst werden unserer Einschätzung nach auch alle Trainer*innen und Übungsleiter*innen, die Sport mit Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis einschließlich 26 Jahren anbieten.

Vereine, die anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind, können ihren Trainer*innen und Übungsleiter*innen die Bescheinigung zum Nachweis der Impfberechtigung ausstellen. Anerkannt ist jeder Verein, der entweder bereits vor dem 01.07.1975 Mitglied im Württembergischen Landessportbund e.V. war oder, der eine aktuell gültige Jugendordnung oder Jugendvereinbarung besitzt.

Die Bescheinigung ist beim Termin vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass mit der Impfpriorisierung nicht automatisch ein zeitnaher Impftermin verbunden ist, sondern lediglich, dass Sie sich nun um einen Termin in den Impfzentren bemühen können.

Zur Impfbescheinigung geht es hier.

Weitere Informationen finden Sie unter www.impfen-bw.de

Impftermine können unter Impfservice vereinbart werden.

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