Aktuelle Corona-Regelungen für den Sportbetrieb
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Aktuelle Corona-Regelungen für den Sportbetrieb

Zum 14. Februar wurde die aktuelle Corona-Verordnung veröffentlicht. Daher gelten für den Sportbetrieb vorerst bis zum 7. März neue Vorgaben. Folgende Regelungen müssen ab sofort eingehalten werden: 

  • Der Betrieb von Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal- und Spaßbädern ist unter Einhaltung der Maßgaben zum Trainings- und Übungsbetrieb der Corona-Verordnung Sport möglich, soweit eine Nutzung ausschließlich für den Reha-Sport, Spitzen- und Profisport erfolgt.
  • Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt und keine Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt. In diesem Fall ist auch eine Nutzung von mehreren in diesem Sinne individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregelungen möglich.
  • Sport und Bewegung ist im Freien ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts in der Zeit erlaubt; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie in der WLSB-Infothek.

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