Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zu wichtigen Themen der Vereinsarbeit. Weitere Themen und nützliche Informationen sowie Formulare, Musterverträge und vieles mehr finden Sie in unserer Infothek.
Erhöhung des Mindestlohns
Von Januar 2020 an müssen Beschäftigte mindestens 9,35 Euro brutto je Arbeitsstunde erhalten, bisher waren es 9,19 Euro. Was heißt das für die Sportvereine? Gerade bei Minijobbern hat die Erhöhung zwar keine finanzielle Auswirkung, dafür aber Folgen für die Arbeitszeit. Denn die Grenze von 450 Euro bleibt bestehen. Bisher bedeutete das, dass ein geringfügig Beschäftigter knapp 49 Stunden für diesen Betrag arbeiten durfte, von Januar an sind es noch rund 48 Stunden.
Rechenbeispiel:
alt: 450 Euro : 9,19 Euro je Zeitstunde = 48,97 Stunden
neu: 450 Euro : 9,35 Euro je Zeitstunde = 48,13 Stunden
Weiterhin bestehen bleiben die Aufzeichnungspflichten für Minijobs. Danach müssen mindestens Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert werden. Diese Dokumente sollten mindestens sechs Jahre aufbewahrt werden, um im Fall einer Lohnsteuerprüfung vorgelegt werden zu können.
EU-Datenschutz-Grundverordnung
Am 25. Mai 2018 sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das ergänzende Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG-neu) in Kraft getreten. Daraus ergeben sich neue Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten, die auch von Vereinen und Verbänden zu beachten sind. Der WLSB bietet verschiedene Serviceleistungen und Bildungsformate zur Umsetzung der Vorgaben an.
Künstlersozialabgabe bleibt auch für 2020 bei 4,2 %
Organisationen, die selbstständige Künstler oder Publizisten engagieren, müssen dafür eine sogenannte Künstlersozialabgabe entrichten. Das kann beispielsweise ein Musiker oder Fotograf für sein Sommerfest sein. Diese Abgabe bleibt auch 2020 stabil bei 4,2 %. (siehe Infoblatt).
In einigen Fällen sind Vereine gebührenbefreit. Alle wichtigen Informationen zu Künstlersozialabgabe finden Sie im Infoblatt der Deutschen Rentenversicherung sowie auf folgenden Websites.
Zur Deutschen Rentenversicherung | Zur Künstlersozialkasse
Verlängerte Verzichtsregelung bei Aufwandsspenden
Weitere aktuelle Infos finden Sie in der WLSB-Infothek.
Der Württembergische Landessportbund sieht eine wichtige Aufgabe darin, die Verwaltungsarbeit der organisierten Sportgemeinschaft so gering wie möglich zu halten und eine hohe Planungssicherheit für seine Mitgliedsorganisationen zu erreichen. Deshalb wurden Rahmenverträge abgeschlossen, die die folgenden Bereiche abdecken:
Die Inhalte des zwischen dem Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB) und den Gesellschaften ARAG Allgemeine, EUROPA Kranken und ARAG Rechtsschutz abgeschlossenen Sportversicherungsvertrages gelten für die Dauer der Mitgliedschaft für die im WLSB zusammengeschlossenen Fachverbände, Vereine und Sportkreise sowie deren Mitglieder.
Hier geht's zum ARAG-Versicherungsbüro beim WLSB
Seit mehr als zwei Jahrzehnten besteht für nach § 2 Abs. 2 SGB VII versicherte ÜL/Trainer, die in Mitgliedsorganisationen des WLSB tätig sind, über einen Rahmenvertrag zwischen WLSB und VBG ein Versicherungsschutz über die VBG, wenn diese ÜL/Trainer im Rahmen des § 3 Nr. 26 EStG tätig sind.
Seit Anfang 2006 besteht für auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII gewählte Ehrenamtsträger (z.B. Vereinsvorsitzende, Kassenwarte oder Abteilungsleiter) in gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen des WLSB Versicherungsschutz durch die VBG über einen weiteren Rahmenvertrag, den der WLSB mit der VBG abgeschlossen hat.
Hier geht's zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der untenstehenden Broschüre "Sport und GEMA".
Zusatzvereinbarung zum DOSB-Gesamtvertrag wird fortgesetzt
In der Zusatzvereinbarung ist geregelt, dass ein Teil der vom Sportverein vorgenommenen Musiknutzungen sowohl von der Anmeldung als auch von der Gebührenpflicht freigestellt ist und für die verbleibenden Veranstaltungen Vorzugssätze (20%) gelten. Die bereits geltende Vereinbarung wurde für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2019 fortgeschrieben. Zahlreiche Anlässe der Musiknutzung sind somit auch zukünftig für Sportvereine, Sportkreise und Sportverbände des WLSB über diese Zusatzvereinbarung als GEMA-frei.
Musiknutzung in Kursen ist GEMA-pflichtig
Die GEMA erhebt seit dem 01. Januar 2014 Vergütungen für die Musiknutzung in Kursen. Die Musiknutzung in Kursen, die nicht durch Buchstabe m) der abgeschlossenenZusatzvereinbarung abgegolten ist, muss vor Kursbeginn gegenüber der GEMA angemeldet werden. Die Abrechnung der Kurse erfolgt nach den Tarifen WR-KS und WR-KS-F.
Die Tarife im Einzelnen
Weitere Informatinen rund um die GEMA-Gebühren gibt es in der WLSB-Infothek.
Das Ehrenamt hat eine zentrale Bedeutung für die Arbeit in den Vereinen. Mit seiner Stärkung steht und fällt die Vereinsstruktur und damit das Vereinsleben. Das Ehrenamt ist nicht nur für den Verein und für den Verband, sondern auch für die Gesellschaft von herausragender Bedeutung, sei es in der Jugendarbeit, als Trainer, Übungsleiter und Betreuer oder als Funktionär in der Vereins- oder Verbandsführung.
Der WLSB unterstützt ehrenamtlich für den Sport tätige Menschen und erachtet es als wichtige Aufgabe, diese Personen für ihr Engagement entsprechend auszuzeichnen – und damit die Leistungen auch in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Die Ehrungsrichtlinien im WLSB sehen derzeit insgesamt vier Ehrungskategorien vor:
Die entsprechenden Voraussetzungen für eine WLSB-Ehrung können Sie der Ehrungsordnung des WLSB entnehmen.
Sie können WLSB-Ehrungen mit Ihren vereinsbezogenen Zugangsdaten auf dem Internet-Portal "meinwlsb.de" unter dem Menüpunkt "Ehrungen – Antrag" beantragen. Bitte beachten Sie, den ausgefüllten Ehrungsantrag, für einen reibungslosen Ablauf, mindestens sechs Wochen vor dem Ehrungstermin online über das Internet-Portal "meinwlsb.de" an den zuständigen Sportkreis zu übermitteln.
Der WLSB sieht es als eine seiner wichtigsten Aufgaben an, seine Mitglieder bei der Vereins- und Verbandsarbeit zu unterstützen und verschiedene Hilfestellungen zu geben. Um diese Aufgabe zu erfüllen, hat der WLSB bereits im Jahr 1999 das VereinsServiceBüro gegründet. Hier erhalten Vereine, Sportkreise und Mitgliedsverbände kompetent und zeitnah Informationen und Auskünfte zu verschiedenen Themen aus der Vereinspraxis. Das VSB steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Profitieren Sie von
Unsere Leistungen
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, gerne beraten wir Sie individuell.
Die WLSB-Geschäftsstelle steht für alle Fragen rund um den organisierten Sport zur Verfügung.
Gerade in Steuer- und Rechtsfragen wird der Bedarf nach fundierter Beratung und der Bereitstellung von Informationen immer größer. Die sich ständig wandelnde Gesetzeslage muss von den Experten des WLSB „durchforstet“ und leicht verständlich für Vereinen und Verbänden aufbereitet werden. Ähnlich sieht es auf den Gebieten der Versicherung oder Musiknutzung aus.
Neben der direkten und persönlichen Beratung stellt der WLSB aktuelles Know-how zur Vereinsarbeit über verschiedene Wege seinen Mitgliedern zur Verfügung. Im monatlich erscheinenden Verbandsmagazin „SPORT in BW“ beispielsweise gehören Hilfestellungen für die Vereinsarbeit zu den zentralen Themen – von Vereinsbeispielen aus der Praxis über Seminarangebote bis hin zu Rechts- und Steuertipps. Als weiteren Service erhalten alle Mitglieder vierzehntätig die WLSB-Servicemail mit zusätzlichen Informationen und Tipps.
Den WLSB-Mitgliedern steht exklusiv die Infothek zur Verfügung. Dort finden Sie weitere Informationen, Anträge und Publikationen zu allen Fragen rund um die Vereinspraxis.
Das Internetportal „meinWLSB“ ermöglicht einen interaktiven Datenaustausch und eine permanente Kommunikation zwischen den Vereinen, Mitgliedsverbänden, Sportkreisen, Sportschulen und dem WLSB.
Sportvereine können im passwortgeschützten Bereich auf benötigte Daten zugreifen. Zahlreiche vorgefertigte Berichte, Statistiken und Auswertungen erlauben es, relevante Daten zum Beispiel über Vereinsfunktionäre und Mitgliederzahlen in übersichtlicher Form abzurufen.
Das Internetportal „meinWLSB“ ermöglicht Vereinen außerdem viele weitere Funktionen, zum Beispiel die Vereinsdatenpflege, die Beantragung von Ehrungen, eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung von Anträgen für Übungsleiterzuschüsse und die Antragsbearbeitung der Förderprogramme „Kooperation Schule-Verein“ sowie „Kooperation Kindergarten-Verein“.
Mit den Zugangsdaten zu „meinWLSB“ können Sie sich auch in den geschützten Bereich der WLSB-Infothek einloggen.
Alle Informationen zur Bestandserhebung finden Sie unter WLSB-Statistik.
Sollten sich in Ihrem Verein Änderungen der Vereins- und Funktionärsanschriften in den letzten Wochen ergeben haben, möchten wir Sie bitten, uns diese Änderungen über das Internet-Portal www.meinwlsb.de (meinWLSB) online zu melden. Gleiches gilt für den Fall, dass für eine Position, die bisher nicht besetzt war, jetzt eine Wahl/Besetzung vorgenommen werden konnte.
Sie können hierzu alle notwendigen Änderungen mit Ihren vereinsbezogenen Zugangsdaten auf dem Internet-Portal meinWLSB unter dem Menüpunkt „Vereinsdaten - Meldung“ vornehmen. Eine entsprechende Anleitung hierzu finden Sie auf der Startseite des Portals unter dem Menüpunkt „Hilfe“ oder auf den Internetseiten des WLSB unter der Rubrik „Service & Beratung - meinWLSB“.
Wichtig sind uns Angaben über:
Großes Interesse haben wir auch an der E-Mail-Adresse Ihres Vereins und der Funktionsträger, um in Zukunft mit Ihnen zeit- und kostensparender kommunizieren zu können. Bitte teilen Sie uns hierzu unbedingt die entsprechenden E-Mail-Adressen mit.
Um die vielfältigen Funktionen auf dem Internet-Portal meinWLSB nutzen zu können, darf natürlich eines nicht fehlen: die Zugangsdaten des Vereins (Benutzername und Kennwort).
Diese Zugangsdaten hat jeder Mitgliedsverein des WLSB bei der Einführung des Internetportals bzw. bei Beginn seiner Mitgliedschaft erhalten. Sollten Sie über diese Zugangsdaten nicht mehr verfügen, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig mit dem Administrator Ihres Vereins für das Internet-Portal mein-WLSB in Verbindung zu setzen. Nachfolgend finden Sie weitere Dokumente und Formulare:
Benutzer-/Funktionärswechsel Admin-Zugang
Benutzerdaten/Passwort vergessen
Allgemeine Informationen zum Portal
Der WLSB versteht sich als moderner Dienstleistungsverband. Zu seinen Hauptaufgaben zählt die Bereitstellung von Informationen und Serviceleistungen sowie finanziellen Mitteln, die der Sport zur Bewältigung seiner gesellschaftlichen Aufgaben benötigt.
Dabei orientiert sich der WLSB an den Bedürfnissen seiner Mitglieder, um diese bestmöglich bei der täglichen Arbeit zu unterstützen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Serviceleistungen der WLSB Service GmbH für die Bereiche Anzeigen, Druck, Gestaltung und Werbemittel sowie IT.
Die WLSB-Service-GmbH stellt hierbei einen bedeutenden Baustein bei der Erarbeitung von Serviceangeboten für die WLSB-Mitglieder dar. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft ist sie für die Vermarktung des WLSB verantwortlich und führt somit alle Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Zielen des Verbandes durch.
In Zusammenarbeit mit Unternehmen der Wirtschaft hat der WLSB ein einzigartiges Fördersystem für seine Mitgliedsvereine entwickelt. Durch seine Wirtschaftspartner, genannt Partner und Berater, erschließt der WLSB zusätzliches Know-how und wichtige Serviceleistungen für seine Mitglieder, um diese bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Solche Kooperationen stellen einen Mehrwert für beide Seiten dar: für den Sport und die Wirtschaft. Das ermöglicht eine qualifizierte und fortlaufende Entwicklung des Sports in Württemberg.
Als Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft des Sports in Württemberg erreicht die WLSB-Service-GmbH mit der Zielgruppe „Sport“ mehr als 5.700 Vereine, in denen aktuell mehr als zwei Millionen Mitglieder organisiert sind.
Service für externe Kunden
Die WLSB-Service-GmbH steht mit ihrer Erfahrung und Know-how auch externen Kunden zur Verfügung. Sie berät und begleitet Unternehmen, Kommunen, Vereine und Verbände, beginnend mit einer ersten Analyse über die Konzeption bis hin zu einer effektiven Umsetzung. Die Schwerpunkte liegen dabei im Druck- und Medienservice und in der IT-Beratung.
Für Wirtschaftsunternehmen ist die WLSB-Service-GmbH der geeignete Partner betreffend Veranstaltungen, gezielter Werbekooperationen und Direktmarketing im Sport. Das Angebot umfasst Konzeption, Koordination und Durchführung innovativer Marketingstrategien.
Württembergischer Landessportbund e.V.