Spenden, Zustiftungen, Sponsoring
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Spenden, Zustiftungen, Sponsoring

Die Wirksamkeit einer Stiftung hängt wesentlich von der Höhe des Stiftungsvermögens ab, da aus den Zinserträgen die Förderung finanziert wird. Zudem können die ungebundenen Mittel, wie Spenden und Sponsoring direkt für die Förderung eingesetzt werden.

Die Zuwendungen an die Stiftung sind auf Grundlage des „Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ steuerlich begünstigt. Somit können Stifter auch Steuern sparen. Die Stiftung profitiert ebenfalls, denn die Zuwendungen kommen ohne steuerliche Abzüge dem Stiftungszweck zugute.

Folgende Wege zur Unterstützung der Stiftung sind für Sie möglich:

Zustiftung: Mit einer einmaligen oder regelmäßigen Zustiftung kann der Kapitalstock der Stiftung des Württembergischen Landessportbunds vergrößert werden und somit können die Erträge der Stiftung, welche gezielt und langfristig zur Förderung des Sports eingesetzt werden, erhöht werden. Zuwendungen können aus Bargeld, Grundstücken, Liegenschaften oder Immobilien bestehen.

Geldspende: Mit einer Geldspende können die geförderten Projekte der Stiftung des Württembergischen Landessportbunds direkt und zeitnah unterstützt werden.

Nachlass-Spende: Vermächtnisse, Erbschaften oder Schenkungen an die WLSB-Sportstiftung sind steuerbefreit, da die WLSB-Sportstiftung als gemeinnützige Organisation anerkannt ist. So kann das Erbe in vollem Umfang dem Sport zu Gute kommen.

Spendenkonto:

IBAN: DE11 7203 0014 1001 8964 04

BIC: FUBKDE71XXX


Sponsoring

Mittels Sponsoring können Sie einen Förderpreis finanziell unterstützen, der Ihren Namen trägt oder ebenfalls die WLSB-Sportstiftung mit Ihrer Firma unterstützen und dabei mit Ihrem Engagament und dem Förderpreis werben.Mit einem Sponsoring-Vertrag können Zuwendungen an die Stiftung als Betriebsausgaben abgesetzt werden und es kann werbewirksam auf das Engagement des Unternehmens hingewiesen werden.