Bildung

In ganz Deutschland gilt die Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) als Qualitätsmarke des Vereinssports. Garantiert wird der Wert dieser Marke über ein bundesweit einheitliches Ausbildungssystem, nach dem auch die Lizenzausbildungen des WLSB gestaltet sind. Informationen zum DOSB-Lizenzsystem, zur Struktur der Lizenz-Ausbildungen sowie zu Freistellungsmöglichkeiten (Bildungszeitgesetz und Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit) während des Besuchs von Aus- und Fortbildungen finden Sie nachfolgend.

Alle Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung zu den Lizenz-Ausbildungen und Seminarangeboten des WLSB finden Sie auf dem WLSB-Bildungsportal.


 

DOSB-Lizenz-System

pdf Struktur DOSB-Lizenzsystem (Stand: Mai 2011) (58 KB)

pdf Rahmenrichtlinien DOSB-Lizenzsystem (Stand: Dezember 2005) (606 KB)

pdf Ehrenkodex zum Kinder- und Jugendschutz (Stand: Oktober 2014) (156 KB)

pdf Handlungsleitfaden Ehrenkodex (Stand: Dezember 2011) (200 KB)

Lizenz-Ausbildungen im WLSB

Alle Informationen zu den Lizenz-Ausbildungen finden Sie auf dem WLSB-Bildungsportal.

Bildungszeitgesetz

pdf Bildungszeitgesetz – Gesetzestext mit Begründung (Stand: März 2015) (159 KB)

pdf Bildungszeitgesetz – Änderungsgesetz vom 01. Juli 2021 (46 KB)

pdf Übersicht über Freistellungsmöglichkeiten (Stand: Juli 2021) (441 KB)

pdf Bildungszeit – Antrag (Stand: Juni 2021) (273 KB)

pdf Bildungszeit – Ausgefüllter Musterantrag (Stand: Februar 2024) (718 KB)

pdf Bildungszeit – Merkblatt Beschäftigte und Arbeitgeber (Stand: Juni 2021) (851 KB)

Weitere Informationen und aktuelle Weiterbildungsangebote finden Sie auf dem WLSB-Bildungsportal.

Weitere Informationen sowie eine aktuelle Liste der anerkannten Bildungsträger gibt es außerdem unter www.bildungszeitgesetz.de.

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit

pdf FAQ Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit (Stand: Januar 2017) (438 KB)

pdf Information zur Freistellung (Stand: Januar 2017) (45 KB)

pdf Antrag zur Freistellung (Stand: März 2015) (326 KB)

Den Gesetzestext können Sie hier abrufen.