Kooperation Schule & Verein
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Kooperation Schule & Verein

Um Kinder im Schulalter zu lebenslangem Bewegen, Sport und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der WLSB im Rahmen der Vereinsförderung des Landes Baden-Württemberg seit 1982 mit dem Zuschussprogramm „Kooperation Schule-Verein“ die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen. Bezuschusst werden Bewegungsangebote, die im folgenden Schuljahr von Schule und Verein gemeinsam durchgeführt werden. Grundlage ist eine jährliche Ausschreibung, in der die Zuschusskriterien festgelegt sind.

Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen in ihrer motorischen, kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung und in ihrer Persönlichkeit zu fördern sowie Spaß an Bewegung zu vermitteln. Sportvereine erreichen dabei potentielle Mitglieder und können sich darüber hinaus als Qualitätsanbieter bei Eltern und Schulen präsentieren. Weiter kann die Schule ihre Ganztagsbetreuung um ein sportliches Angebot ergänzen.

Rahmenbedingungen des Zuschussprogramms
Hinweise zur Online-Beantragung für WLSB-Mitglieder
Hinweise für Nichtmitglieder
Ausschreibung 2024/2025

pdf Ausschreibung Kooperation Schule Verein 2024/25 (192 KB)

 

Die Rahmenbedingungen des Zuschussprogramms im Überblick
  • Antragsteller sind der Verein und die Schule
  • Zuschussempfänger ist der Verein
  • Anzahl der Teilnehmenden: An der Maßnahme sollen mindestens fünf Kinder/Jugendliche regelmäßig teilnehmen. Zusätzlich sollen die Angebote offen für junge Mitglieder des kooperierenden Sportvereins sein.  
  • Der Antragszeitraum läuft jeweils vom 15. März bis 15. Mai eines Jahres für Maßnahmen im folgenden Schuljahr. 
  • Für bewilligte Maßnahmen dürfen keine anderen Finanzmittel des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden.
  • Für die Auszahlung des Zuschusses ist ein Kurzbericht/Abrechnungsformular auszufüllen und von Schule und Verein unterschrieben bei der WLSB-Geschäftsstelle einzureichen. Das Abrechnungsformular muss bis 31. Juli bei der Geschäftsstelle des WLSB vorliegen.
  • Versicherungsschutz: Alle gemeldeten Kooperationsmaßnahmen erhalten Versicherungsschutz gem. Sportversicherungsvertrag bzw. über die gesetzliche Unfallversicherung der Schulen.

 

Hinweise zur Online-Beantragung für WLSB-Mitglieder
  • Die Zuschussbeantragung erfolgt ausschließlich über das Internetportal www.meinwlsb.de. Anders eingehende Anträge werden nicht bearbeitet.
  • Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung nur im Zeitfenster vom 15. März bis 15. Mai eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen kann. Der Antrag ist online auszufüllen.
  • Vor den Sommerferien werden alle Antragssteller*innen über die Bewilligung bzw. Ablehnung ihrer Maßnahme schriftlich informiert (Informationen über bewilligte Kooperationen gehen den Vereinen und wegen des vereinfachten Verfahrens zusätzlich auch den Schulen vor den Sommerferien zu).

 

Hinweis für Nichtmitglieder

Als Nichtmitgliedsverein haben Sie keine Zugangsdaten zu unserem Internetportal www.meinwlsb.de. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir werden dann prüfen, ob eine Antragsstellung ermöglicht werden kann. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.

 

 

 

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